Mit den Erneuerbaren Energien (EE) kann man viele positive Eigenschaften verknüpfen: Sie sind nachhaltig, klimaschonend und zukunftsweisend. Jedoch sollte ein wichtiger Aspekt nicht vergessen werden: Die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten. In Bezug auf diese Entwicklungen fällt das Uwe-Leonhardt-Urteil positiv aus.

Die Branche wächst

Uwe Leonhardt Grafik Anzahl der Beschäftigten Branche der EE Welche Branche kann von sich behaupten, ein Wachstum an Arbeitskräften von 138 % in den letzten sieben Jahren gehabt zu haben? Diese Frage habe ich, Uwe Leonhardt, mir gestellt. Meine Antwort: Dies können nur die EE. Die Wichtigkeit dieser Branche als dezentraler Arbeitgeber wird deutlich, wenn man die statistischen Werte betrachtet. Im Jahr 2012 arbeiteten 377.800 Menschen im Zusammenhang mit den EE in Deutschland. Das ist mehr als bei Siemens, der Telekom und der Volkswagen AG zusammen arbeiten. Hierzu zählen direkt und indirekt Beschäftigte, welche ent-weder direkt in der Her-stellung, Installation, War-tung sowie dem Betrieb von Anlagen arbeiten oder indirekt wie z. B. die Zu-lieferer der Brenn-/ Kraft-stoffe für Biosmasseanlagen. Diese Menschen machen etwa 0,9 % der in Deutschland arbeitenden Bevölkerung aus.

Uwe Leonhardt’s Blick auf Niedersachen

Für Niedersachsen haben die EE sogar eine noch größere Bedeutung als für das gesamte Bundesgebiet. In Niedersachsen sind es 51.290 Arbeitsplätze, also 1,45 % aller Erwerbstätigen. Den wichtigsten und größten Teil nimmt dabei die Windenergie ein. 26.390 der 117.900 Beschäftigten in der Windenergiebranche arbeiten allein in Niedersachsen und sorgen dafür, dass die Arbeitslosenstatistik um 0,66 % geringer ist. Gleichzeitig verhält sich die Windenergiebranche vorbildlich im Bereich der Ausbildung. Im Jahr 2007 waren 7 % der Mitarbeiter in Unternehmen der Windenergie Auszubildende bei einem Bundesdurchschnitt von 4,8 %.

Uwe Leonhardt’s Fazit

So sorgen die Investitionen in die EE nicht nur dafür, dass der produzierte Strom unser gefährdetes Klima und damit unser Leben schont, sondern es werden Arbeitsplätze in oftmals dünnbesiedelten und strukturschwachen Regionen geschaffen und gefördert. Durch 70 % der Gewerbesteuererträge sowie Pachten und mögliche Bürgerbeteiligungen, bleiben die erwirtschafteten Erträge zu großen Teilen direkt vor Ort und fließen nicht in die großen Konzernzentralen ab.

 

Quellen:
• gws (2012): Erneuerbar beschäftigt in den Bundesländern! – Bericht zur daten‐ und modellgestützten Abschätzung der aktuellen Bruttobeschäftigung in den Bundesländern – http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/bericht_brutttobeschaeftigung_bl.pdf
• gws (2012): Kurz- und langfristige Auswirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf den deutschen Arbeitsmarkt – http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ee_arbeitsmarkt_bf.pdf
• ISI/ DIW/ gws/ izes (2012): Monitoring der Kosten und Nutzenwirkungen des Ausbaus erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmebereich im Jahr 2011
• BMU (2012): Erneuerbar beschäftigt! – Kurz- und langfristige Wirkungen des Ausbaus erneuerbarer Energien auf den deutschen Arbeitsmarkt – http://www.erneuerbare-energien.de/index.php?id=253&type=0&jumpurl=fileadmin%2FDaten_EE%2FDokumente__PDFs_%2FEE_beschaeftigt_bf.pdf&juSecure=1&mimeType=application%2Fpdf&locationData=253%3Att_content%3A2956&juHash=ec3572d3751af3f377496e20c2324b2f2b9409fd

Die Präsidentin des Bundesverbandes WindEnergie, kurz BWE, hat sich kürzlich zur geplanten EEG-Reform geäußert. Das Urteil von Sylvia Pilarsky-Grosch lautet dabei, dass die Bundesregierung die angestrebte Energiewende gezielt mit den Gesetzesvorschlägen blockiert.

Als Fachmann zu den Themen Energiewende und Windkraft möchte ich, Uwe Leonhardt, Ihnen dabei behilflich sein, sich ein Urteil über die Pläne der Großen Koalition bezüglich der Erneuerbare Energien Gesetzes bilden zu können.

Ein Schaubild von Uwe Leonhardt zur Energiewende
Cristine Lietz / pixelio.de

 

  1. Gefahr für die Energiewende

    Pilarsky-Grosch hat ihrem Urteil auch gleich Gründe angefügt. So kann die Energiewende mit dem sogenannten Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts sowie der bevorstehenden Länderöffnungsklausel, durch die die Mindestabstände für Windkraftanlagen im Verhältnis zu Wohngebieten auf Länderebene bestimmt werden sollen, einen entscheidenden Dämpfer erfahren oder sogar komplett ins Stocken geraten.

  2. BWE möchte sich einmischen

    Nachdem sich der Bundesverband WindEnergie bereits ein Urteil über die Pläne der Bundesregierung gebildet hat, will sich der Verband jetzt auch aktiv in den Prozess der Gesetzesentwicklung einmischen.

    Außerdem wurden bereits mehrere Demonstrationen gegen den Energiewende-Stopp unter dem Motto „Energiewende retten!“ durchgeführt. Diese fanden Ende März gleichzeitig in München, Mainz, Potsdam, Düsseldorf, Hannover und Kiel statt. Auch in Berlin wurde bereits gegen die EEG-Reform demonstriert. Die bloßen Teilnehmerzahlen deuten dabei darauf hin, dass das Urteil der Bevölkerung zum Vorhaben der großen Koalition zugunsten der Energiewende ausfällt.

  3. Weiterlesen

Uwe Leonhardt und die Debatte um  die Länderöffnungsklausel
Uwe Schlick / pixelio.de

Das Urteil zur von der Regierung geplanten Länderöffnungsklausel für Windkraftanlagen lautet überwiegend „nein danke“. Lediglich die entschiedenen Windkraftgegner befürworten riesige Abstände um Windräder.

Ende Mai fand nun die eine Anhörung im Bundesrat statt, die, wie die allgemeine Stimmung vermuten lässt, ein schlechtes Urteil für die Klausel brachte.

In Sachen Energie und Windkraft möchte ich als Energiewende-Experte Uwe Leonhardt, Ihnen helfen, sich ein umfassendes Urteil über die Länderöffnungsklausel bilden zu können.

Warum die Länderöffnungsklausel auf Ablehnung stößt

Die von der Bundesregierung im Zuge der EEG-Reform geplante Länderöffnungsklausel soll den einzelnen Bundesländern das Recht geben, selbstständig das Urteil darüber zu treffen, in welchen Mindestabständen Windkraftanlagen gebaut werden können.

Sylvia Pilarsky-Grosch, Präsidentin des Bundesverbandes WindEnergie, sagte stellvertretend für die Energiewende-Befürwortern, dass dieser Gesetzesentwurf zu klaren Rechtsunsicherheiten führen würde und somit auch die Energiewende deutlich verzögern würde.

Der Grund dafür ist der Umstand, dass somit 16 verschiedene Regelungen aus 16 Ländern aufeinander prallen würden. Die dadurch entstehenden Willkürgefahr führt dazu, dass die Klausel im Hinblick der Energiewende einhellig mit dem Urteil „untauglich“ belegt wird.

Pilarsky-Grosch sieht in diesem Gesetzesentwurf ein weiteres Indiz dafür, dass die CSU gezielt die Energiewende behindert und die Atomkraft wieder eine bessere Ausgangsposition bekommt. Durch Reformvorschläge zur EEG-Reform will der Bundesverband WindEnergie vor allem die Länderöffnungsklausel einschränken.

Uwe Leonhardt Urteil zur Länderöffnungsklausel

Als Energiewende-Experte Uwe Leonhardt, habe ich folgendes Urteil zu dieser Debatte: die Länderöffnungsklausel kann, wie bereits angesprochen, zu rechtlichen Unsicherheiten führen und kann somit hinsichtlich der Energiewende zum Stolperstein werden.

Quelle: http://www.wind-energie.de/infocenter/meldungen/2014/laenderoeffnungsklausel-fuehrt-zu-rechtsunsicherheit-bundesregierung-soll